Neben grenzenlosen kreativen Möglichkeiten stecken im Web 2.0 auch zahlreiche rechtliche Fallstricke – ein medienpädagogischer Blick auf das Medienrecht im Web 2.0
Ein Fall, wie er nicht selten in Deutschland vorkommt: Jugendliche drehen ein Video über ihre Skateboardkünste, unterlegen es mit dem Titel einer bekannten englischen Band. Sie bieten es auf ihrer eigenen Homepage zum Download an und veröffentlichen es auf diversen Videoplattformen. Wenig später erhalten die Eltern eines der Beteiligten Post von einem Anwalt. Dieser vertritt die Urheber des verwendeten Musikstückes und hat die Kontaktdaten der Familie vom Internetprovider erhalten. Jeder Provider in Deutschland ist verpflichtet, bei einer Rechtsverletzung die Daten des Internetinhabers herauszugeben. Als Anschlussinhaber sollen die Eltern einen vierstelligen Betrag für die Rechtsverletzung bezahlen. Solche und ähnliche Fälle werden in den Medien immer wieder aufgegriffen und verunsichern Internetnutzer.
Die Fragestellungen, die sich für Jugendliche, Eltern, Lehrer und Medienpädagogen aus den Möglichkeiten des Web 2.0 ergeben, sind zweifellos so mannigfaltig wie komplex: Welche Bilder darf ich kopieren und auf meine eigene Seite stellen? Ist es erlaubt, fremde Musik für eigene Filme zu verwenden? Darf ich Fotos der letzten Party auf meine Facebook-Seite hochladen? Sind Filme aus dem Internet für Unterrichtszwecke freigegeben? Wann muss ich GEMA-Gebühren zahlen?
Teilhabe und Verantwortung
Wie in fast allen Bereichen unseres täglichen Lebens gelten auch im Internet rechtliche Bestimmungen. So klar und eindeutig wie in der Straßenverkehrsordnung oder beim Eigentumsrecht ist es in der virtuellen Welt aber leider nicht immer. Daraus die Konsequenz zu ziehen, völlig auf eine aktive Partizipation im Web zu verzichten, wäre aus medienpädagogischer Sicht der gänzlich falsche Schluss. Vielmehr gilt es zu sensibilisieren und Leitplanken zu definieren, an denen man sich orientieren kann.
Lange Zeit wurde das World Wide Web wie ein rechtsfreier Raum behandelt. Mittlerweile sind allerdings viele Gesetze auch auf das Internet ausgeweitet worden. Dieses Internetrecht ist wie das Web selbst sehr dynamisch. Ein Problem besteht auch darin, dass nicht alle Länder dieselben Rechtsauffassungen haben, den Rechtsbereich anderer Staaten aber beeinflussen, da das Internet nun einmal an Ländergrenzen nicht haltmacht.
Trotz dieser teilweise recht schwammigen Rechtslage im Internet haben sich doch einige Punkte herauskristallisiert, die zwingend beachtet werden sollten, wenn man im Netz unterwegs ist. Das trifft besonders auf Kinder und Jugendliche zu, da hier das Unrechtsbewusstsein oft noch nicht so ausgeprägt ist.
Urheberrecht
Zum einen betrifft dies das Urheberrecht. Weit verbreitet ist die Meinung: “Wenn ein bestimmter Inhalt (Bild, Musiktitel etc.) auf einer Seite eingestellt wird, dann kann es auch jeder kopieren und verwenden.” Aber das ist selbstverständlich falsch. Jeder Fotograf oder Künstler besitzt die Rechte an seinen Kunstwerkn und entscheidet, wofür diese verwendet werden dürfen, egal, ob er oder sie diese nun auf einer Homepage oder in einem Buch veröffentlicht haben. Wenn Sie also eine Abbildung einer anderen Seite verwenden möchten, müssen Sie sich für ihren speziellen Verwendungszweck vom Künstler oder Fotografen eine Genehmigung einholen. Verwehrt er oder sie Ihnen diese, dann dürfen Sie die Abbildung nicht verwenden. Das trifft ebenso auf das Herunterladen von Filmen und Musiktiteln zu.
Sehr beliebt sind Videoportale wie Youtube. Inhalte, die dort eingestellt wurden, sind oft unerlaubte Kopien, die das Urheberrecht verletzen. Solange ich mir als Nutzer dieser Portale diese Inhalte nur als Stream anschaue, mache ich mich noch nicht strafbar. Problematisch wird es allerdings, wenn ich mir diese Inhalte als Kopie auf meinen PC lade. Zahlreiche Anbieter im Netz bieten diese technische Möglichkeit. Hier wird aber eindeutig das Urheberrecht verletzt.
Eine Alternative ist oftmals die speziell für das Internet entwickelte Lizenzform der Creative Commons. Urheber von Medien wie Videos, Musik oder Texten können damit leicht bestimmen, was bei der Weitergabe bzw. Wiederveröffentlichung ihrer Werke beachtet werden muss, zum Beispiel die Namensnennung oder der Ausschluss einer kommerziellen Nutzung.
Recht am eigenen Bild
Im Bezug auf Abbildungen von Personen kommt noch das Recht am eigenen Bild hinzu. Ein Mensch darf ohne seine Einwilligung nicht so fotografiert oder abgebildet werden, dass er oder sie eindeutig auf dem Bild zu erkennen ist. Ausnahmen sind Abbildungen, auf denen Personen als sogenanntes “Beiwerk” im Bild dienen – etwa auf einem Foto von einem großen Haus, auf dem Menschen nur ganz klein in der Ferne zu sehen sind. Besonders eingeschränkt sind die Bestimmungen über die Ablichtung von Minderjährigen. Im Alter bis 12 Jahre ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Eltern ihre Zustimmung geben. Besonders auf dem Gebiet der sozialen Netzwerke ist das sehr brisant, da hier gerade Kinder und Jugendliche schnell Bilder von sich und Freunden ins Netz stellen, ohne die Genehmigung dieser Freunde oder - geschweige denn - die derer Eltern eingeholt zu haben. Wichtig ist es hier, bei Kindern und Jugendlichen ein Rechtsbewusstsein zu entwickeln.
Von 12 bis 18 Jahren gestaltet sich die Situation etwas einfacher, aber auch schwammiger. Hier kommt es darauf an, ob der oder die Jugendliche als freiverantwortlich eingeschätzt wird und selbst über eigene Abbildungen entscheiden kann.
Mit der Beachtung der Grundsätze des Urheberrechtes und des Rechtes am eigenen Bild sind ganz wesentliche Voraussetzungen für eine sichere Partizipation im Web 2.0 erfüllt. Die Entwicklung in diesem Bereich wird dynamisch bleiben und mit einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten werden auch immer neue Rechtsfragen auftauchen.
Beratung und Unterstützung in diesem Bereich gibt es für Lehrer, Eltern und Schüler unter anderem bei den Sächsischen Ausbildungs- und Erprobungskanälen.
Dieser Artikel hat nicht den Charakter einer Rechtsberatung. Für weiterführende Informationen empfehlen wir folgende Links: