Mehr als nur ein Lückenfüller: Lizenzverträge bieten Chancen für Künstler und bereichern medienpädagogische Projekte
Es war einmal alles ganz einfach geregelt: Hat ein Künstler ein Musikstück produziert, übertrug er die Rechte an einen Musikverlag. Daraufhin wurde das Lied im Radio gespielt und rief damit Verwerter wie die GEMA auf den Plan, die für eine gerechte Entlohnung des Künstlers gesorgt haben. Es gab also eine Ära, während der das Urheberrecht ganz gut funktioniert hat – bis das digitale Zeitalter angebrochen ist. Auf einmal konnte jeder Internetnutzer fremde Werke beliebig vervielfältigen und verbreiten, was bis dato nur mit einem sehr hohen technischen Aufwand möglich gewesen ist. Die Grenzen des Urheberrechtes waren erreicht. Die Folge: Es bedurfte einer neuen Lösung, die zwar auf dem Urheberrecht basiert, gleichzeitig aber an das digitale Zeitalter angepasst war. Eine Lösung, die den Namen „Creative Commons“ trägt. Seit etwa zehn Jahren bietet eine Non-Profit-Organisation aus den USA vorgefertigte Lizenzverträge an, mit denen die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte geregelt werden. Seit 2004 existieren diese auch für Deutschland. Übersetzt bedeutet „Creative Commons“ schöpferisches Allgemeingut. Angefangen als akademisches Nischenprodukt gibt es mittlerweile sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge, die die Rechte der Nutzer klar definieren:
Aufhebung der auf Urheberrecht basierenden Einschränkungen
Ein weiterer Ausgangspunkt der „Creative Commons“ war, dass mit dem Siegeszug des Internets jeder seine Werke der Allgemeinhei
t zugänglich machen konnte. Künstler, die ihre Werke anderen Menschen zur Verfügung stellen wollten, waren jedoch durch das Urheberrechtsgesetz stark eingeschränkt: Entweder waren bei der Verwertung alle oder keine Rechte vorbehalten. Die „Creative Commons“ sind hierbei also eine Art Mittelweg – der Urheber entscheidet mit Hilfe der Lizenzverträge, auf welche Art und Weise seine Werke genutzt werden dürfen. Musiklabel und Plattformen wie Flickr, Pixelio, Wikipedia und YouTube zeigen, dass sich Lizenzverträge dieser Art mittlerweile großer Beliebtheit erfreuen. So hat Letzteres erst im Juni seine Lizenzoptionen erweitert und ermöglicht den Nutzern neben der “Standard YouTube License" auch eine „Creative Commons“-Lizenz. Denn sind nicht alle Werke auch kommerziell interessant und somit für den Künstler dennoch eine Möglichkeit, sie zu veröffentlichen und bekannt zu machen. Allerdings darf er sich nur der „Creative Commons“ bedienen, wenn ihm alle Rechte an seinem Produkt gehören. Stammt zum Beispiel die Musik seines Videos nicht von ihm, findet keiner dieser sechs Lizenzverträge seine Anwendung.
Einsatz in medienpädagogischen Workshops
Jede Menge Vorteile bieten die „Creative Commons“ bei medienpädagogischen Projekten. So lassen sie sich beispielsweise mit Musikstücken vertonen, deren Nutzung anhand eines „Creative Commons“-Lizenzvertrages geregelt ist. „Diese Vereinbarungen kommen bei uns überall dann zum Einsatz, wenn die Projektpartner ihre Werke außerhalb des SAEK veröffentlichen wollen“, fasst Marsel Krause, Studioleiter des SAEK Zwickau zusammen. Und davon gebe es einige. Ein Beispiel dafür ist das Projekt AUDIRE. Das ist ein akustisches Amtsblatt des Landkreises Zwickau. Um es zu publizieren, brauchen die Teilnehmer die jeweiligen Nutzungsrechte der Musik. „Die 'Creative
Commons' sind dafür eine Möglichkeit, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.“ Aber auch Filmund Bildmaterial können aufgrund der Lizenzverträge eine Bereicherung verschiedener Seminare sein. So stellt beispielsweise die Blender Foundation mit „Sintel“ einen 15-minütigen computeranimierten Fantasyfilm zur Verfügung, der komplett mit freier Software produziert worden ist. Es trägt eine „Creative Commons“-Lizenz und kann somit in verschiedenen Projekten frei eingesetzt werden. Darüber hinaus wurden ebenso alle Zwischenprodukte wie die Musik, das Videomaterial sowie die Bilder zum Bearbeiten freigegeben. Eine Bereicherung für Workshops zum
Thema Schnitt, Video oder Bildbearbeitung.
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